Implantate

Implantate

Implantate vermitteln besonders bei Patienten mit langer Zahnlosigkeit ein neues Lebensgefühl.

Wenn die natürlichen Zähne nicht mehr zu retten sind, haben bisher die meisten Patienten herausnehmbaren Zahnersatz (Prothesen) erhalten. Dies empfinden viele Patienten aber als eine Einschränkung ihrer Lebensqualität.
Vielen Betroffenen kann heute durch die Implantation (Einpflanzung) künstlicher Zahnwurzeln (Implantate) geholfen werden. Je nach Lückenvorkommen und Anzahl der gesetzten Implantate kann oft sogar festsitzender Zahnersatz (Kronen und Brücken) verwendet werden – besonders für Patienten mit langer Zahnlosigkeit ein neues Lebensgefühl.

Was ist ein Implantat?

Zahnimplantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen eingepflanzt werden, um verlorengegangene Zähne zu ersetzen. Ein Zahnimplantat übernimmt die gleiche Funktion wie die eigenen Zahnwurzeln, da es direkt mit dem Knochen verwächst: Es trägt Zahnersatz, z.B. Einzelkronen, Brücken, oder es kann herausnehmbaren Zahnersatz sicher verankern. Zahnimplantate haben ein meist schraubenförmiges oder zylindrisches Design und bestehen meist aus Titan.

Bezahlt die Krankenkasse Implantate?

Implantate werden von den gesetzlichen Krankenkassen kostenmäßig nicht übernommen, sind also eine Privatleistung. Ebenfalls eine Zusatzlleistung ist die Versorgung mit Kronen, Brücken oder herausnehmbarem Zahnersatz, die zusätzlich zu den Implantaten immer notwendig ist.
Der Patient hat einen Anspruch auf den befundbezogenen Festzuschuss, d.h. mindestens 50 Prozent der vorher festgelegten, medizinisch notwendigen Versorgung. Wünscht der Versicherte eine höherwertige Versorgung, beispielsweise ein Implantat statt einer Brücke, bekommt er den Festzuschuss trotzdem. Die über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten zahlt der Versicherte.
Bei regelmäßiger Vorsorge gibt es einen Bonus von 20 oder 30 Prozent auf den Festzuschuss, wenn der Patient in den letzten fünf bzw. zehn Jahren mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt war. In Härtefällen gewähren die Krankenkassen den doppelten Festzuschuss. Einen für Sie individuell ausgearbeiteten Kostenvoranschlag unterbreiten wir Ihnen gerne.